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Pfarreiengemeinschaft
Binabiburg / Frauensattling, Aich und Treidlkofen
Mit dem „Ja, ich will!“ enden viele romantische Filme und überlassen die Fortsetzung der Phantasie ihrer Zuseher.
Geben sich Mann und Frau vor Gottes Angesicht dieses Jawort, beginnt für sie das Sakrament der Ehe: Die beiden stellen ihre Beziehung unter Gottes Segen und lassen sich auf das Wagnis ein, selbst Gestalt, Gestalter und Gestaltete der Liebe Gottes in dieser Welt zu sein. Das Ehesakrament ist Zeichen für Seine Liebe und eine Lebensgemeinschaft, durch die diese Liebe konkret erfahrbar wird.
Am Wohl der Ehepartner orientiert und offen für Kinder
Das Zweite Vatikanische Konzil sagt über das Sakrament der Ehe: „Der Bund der Ehe, durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens- und Liebesgemeinschaft bilden, wurde durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen. Er ist von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus, dem Herrn, zur Würde eines Sakraments erhoben.“ (Gaudium et spes 48,1)
Braut und Bräutigam nehmen sich gegenseitig an - mit all ihren Eigenschaften und Eigenheiten, lebenslang - und sind bereit, „die Kinder anzunehmen, die Gott (ihnen) schenken will“ (Trauungsliturgie).
Rechtlich gesehen kommt das Sakrament zustande, indem die (getauften) Brautleute in der Trauungsliturgie in Anwesenheit zweier Zeugen den Ehebund vor dem Traugeistlichen schließen, den dieser im Namen der Kirche bestätigt und segnet.
Die Ehe macht die Liebe Gottes zu den Menschen sichtbar und erfahrbar
Da dieser „menschliche“ Bund Züge des göttlichen Bundes mit den Menschen trägt, taucht in der Bibel immer wieder der hochzeitliche Vergleich auf. Im Epheserbrief schließlich entfaltet der heilige Paulus diesen Vergleich als ein Geheimnis: er bezieht das liebevolle Verhältnis Christi zu seiner Kirche auf das des Mannes zu seiner Frau in der Ehe: „Die christliche Ehe wird wirksames Zeichen, Sakrament des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Weil sie dessen Gnade bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres Sakrament des Neuen Bundes.“ (Katechismus der Katholischen Kirche 1617)
Im Blick auf die Gestaltung der kirchlichen Trauung nach katholischem Ritus, sei es im Rahmen einer Eucharistiefeier oder als Wortgottesdienst, ist zwischen dem Zelebranten und dem Brautpaar u. a. auch rechtzeitig die Frage der Auswahl der Gebete und Gesänge bzw. der kirchenmusikalischen Gestaltung zu klären (vgl. Die Feier der Trauung. Pastorale Einführung Nr. 20). Ein Gespräch unmittelbar vor der Feier ist dafür zu spät. „Jede Feier der Trauung soll nach Möglichkeit festlichen Charakter haben. Dazu tragen der gemeinsame Gesang und eine liturgiegerechte musikalische Gestaltung bei“ (ebd. Nr. 22). Wer eine Trauung gemäß kirchlicher Liturgie wünscht, muss allerdings auch die Regeln der Kirche für die liturgische Gestaltung dieser Feier akzeptieren.
Bei aller Rücksichtnahme der Seelsorger auf „die Verschiedenheit der Glaubenssituation der Anwesenden“ (ebd. Nr. 21) darf die Gestaltung der Trauung nicht von den Regelungen zur Liturgie und Kirchenmusik abweichen, die die Allgemeine Einführung ins Messbuch und die römische Instruktion "musicam sacram" aufstellen. Dies gilt nicht nur für die Texte sondern insbesondere auch für die Musik in der Liturgie. Es ist daher nicht gestattet, die Feier der Trauung (d. h. vom Einzug in die Kirche bis zum Auszug aus der Kirche) mit liturgiefremder oder liturgieungeeigneter Musik zu gestalten. Dabei geht es nicht um eine generelle Abwertung säkularer Musik oder einer möglichen negativen Einordnung der Musik nach künstlerischen oder stilistischen Gesichtspunkten: Liturgiefremde Texte von Liedern haben ebensowenig Platz in der Feier der Liturgie wie eindeutig säkular konnotierte Instrumentalmusik; damit sind Melodien gemeint, die von jedem Zuhörenden eindeutig der Unterhaltungsmusik zuzurechnen sind. Der Ort für diese Musik (Popsongs, Schlager-, Musical-, Film- und Opernmelodien) ist die weltliche Hochzeitsfeier, nicht aber die kirchliche Trauung.
(Quelle: Homepage des Bistums-Regensburg)