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Friehofsordnung für Binabiburg

In Zusammenarbeit mit der Diözese Regensburg wurde für Binabiburg eine neue Friedhofs- und Gebührenordnung erstellt und tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Seit 2001 sind die Gebühren für die Gräber und den Friedhofunterhalt unverändert. Da sich der Friedhof selber tragen muss, ist eine Erhöhung der Grab-, bzw. Friedhofunterhaltungsgebühren notwendig geworden. Für diejenigen, die der Friedhofsverwaltung ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird zukünftig die Friedhofunterhaltungsgebühr im 5jährigen Turnus eingezogen. Die Grabbesitzer, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden mit einer Rechnung zur Zahlung aufgefordert. Dabei entsteht eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5 Euro. Das 15jährige Grabrecht kann nach Ablauf der Laufzeit für 10 Jahren verlängert werden. Wenn eine Verlängerung ansteht werden Sie ebenfalls angeschrieben. Bei Erd- und Urnenbegräbnissen beträgt die Ruhezeit weiterhin 15 Jahre. 


Link zur Friedhofs- und Gebührenordnung Binabiburg 

Friedhofsordnung

Friedhofsgebührenordnung